AGB´s, © Pixabay

AGB

A) Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatvermietern nach DTV-Richtlinien
B) Gästekarte
C) Übernachtungspreise
D) Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
E) Kurbeitrag

A) Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatvermietern
nach DTV-Richtlinien

Die mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen Klassifizierung für Ferienwohnungen/-häuser oder Privatzimmer laut den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) teilgenommen. Alle anderen Betriebe nahmen nicht teil. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden.


Definition der Qualitätskriterien F* bis F*****

F* Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.

F** Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

F*** Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

F**** Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.

F***** Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

 

B) Gästekarte

In Kochel a. See und Walchensee ist die Gästekarte bereits bei Erhalt durch Ihren Vermieter gültig und berechtigt zu zahlreichen Vergünstigungen im gesamten Tölzer Land.

 

C) Übernachtungspreise

Die Übernachtungspreise sind Inklusivpreise. Sie beinhalten bei Zimmern die Kosten für die Übernachtung mit Frühstück (pro Person und Tag), Fremdenverkehrsbeitrag sowie Mehrwertsteuer; bei Ferienwohnungen die Kosten je Wohnung und Tag inkl. Fremdenverkehrsbeitrag sowie Mehrwertsteuer, Endreinigung und Verbrauchergebühren.

Der Kurbeitrag ist im Endpreis nicht enthalten. 
Die Preisangaben basieren auf den Mitteilungen der Gastgeber, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

 

D) Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

Wie im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Eine vom Gast veranlasste und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sog. "Gastaufnahmevertrag" oder "Beherbergungsvertrag", der - wie alle Verträge - von beiden Vertragspartnern einzuhalten ist bzw. nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden kann.
Nach Gesetz und ständiger Rechtssprechung beinhaltet der "Gastaufnahmevertrag" unter anderem folgende Regelung:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer / die reservierte Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder eher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.

Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:
40 % des Preises für Übernachtung / Vollpension
30 % des Preises für Übernachtung / Halbpension
20 % des Preises für Übernachtung / Frühstück
5-10 % des Preises für eine Ferienwohnung

a) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers / der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

Preisaushang: Alle Unterkünfte unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen Preisaushangspflicht. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.

E) Kurbeitrag

Höhe des Kurbeitrags

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Der An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.

Der Beitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag:
-für Personen ab dem 17. Lebensalters 2,00 €
-ermäßigt für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €
Bei der Berechnung des Lebensalters wird das ganze Kalenderjahr, in das der Geburtstag fällt, mit dem höheren Beitragssatz berechnet.

Von der Entrichtung des Kurbeitrags sind befreit:

a) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
b) Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 v.H.
c) Notwendige und eingetragene Begleitpersonen für Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis
d) Geschäftsreisende mit entsprechendem Nachweis
e) Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger und Schwägerinnen von Personen, die in der Gemeinde Kochel a. See ihre Hauptwohnung haben, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung, in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
f) Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 60 % beträgt, werden nur zum ermäßigtem Kurbeitrag nach §4 Abs. 2 herangezogen; ebenso Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende.
Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung von der Zahlung des Kurbeitrages sind von dem Berechtigten nachzuweisen.